Newsletter #16
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Etappenweise Lockerung mit vielen Fragezeichen
Unklare Situation für den Golfsport
Der Grundsatz leuchtet ein: Wirtschaftszweige, die wegen der Corona-Pandemie schliessen mussten, sollen nicht alle gleichzeitig ihren Betrieb wieder aufnehmen. Zu gross ist die Gefahr, dass die Infektionszahlen in die Höhe schnellen.
Darum soll die Öffnung schrittweise geschehen. Mit der Idee: Nach jedem Schritt beobachtet man die Folgen für die Gesundheit. Sind die Folgen im erwarteten, verantwortbaren Rahmen, folgt der nächste geplante Schritt. Nimmt die Zahl der Spitaleintritte wegen Covid-19 jedoch zu stark zu, wird die nächste geplante Lockerung verschoben.
In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen.
In der zweiten Etappe sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen.
Am 8. Juni sollen in einer dritten Etappe die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen.
Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst.
Wie bereits mitgeteilt hat sich die Swiss PGA bezüglich der schrittweisen Wiedereröffnung der Golfplätze und Golfübungsanlagen bereits am 30. März schriftlich an das Bundesamt für Wirtschaft gewendet und sich an der Ausarbeitung eines übergeordneten Konzeptes beteiligt. Das Konzept wurde unter der Federführung von Swiss Golf in enger Zusammenarbeit mit den wichtigsten Stakeholder (Golfclub-Manager, Greenkeeper, Swiss PGA, ASGI und Migros Golfparks) erarbeitet und mit gut einem Dutzend Golfclub-Präsidenten aus der ganzen Schweiz, mit Swiss Olympic und dem BASPO abgestimmt.
Aus der Sicht der Swiss PGA ist es enttäuschend, dass an der gestrigen Medienkonferenz der Sport mit keinem einzigen Wort erwähnt wurde, zumal das gemeinsame Konzept „Golf“ dem Bund seit Tagen bekannt ist.
Wir sind der Meinung, dass der Bundesrat allgemein gültige Regeln vorgeben und nicht einzelne Branchen regeln soll. Mit dem gestrigen Entscheid verliert sich der Bundesrat im Mikro-Management einzelner Branchen und Betriebe. Warum gewisse personenbezogene Dienstleistungen wie Haarschneiden, Massagen oder Nagelpflege bereits ab dem 27. April erlaubt sein sollen während andere, ebenfalls personenbezogene Dienstleistungen wie beispielsweise Golf- oder Tennisunterricht immer noch nicht erlaubt sind, ist nicht nachvollziehbar.
Unsere mit Swiss Golf abgestimmten Bemühungen zur baldigen Lockerung der Massnahmen im Golfsport gehen weiter. Wir werden alles in unserer Macht stehende unternehmen, um unseren Mitgliedern baldmöglichst die Berufsausübung wieder zu ermöglichen.
Wir informieren baldmöglichst über die nächsten Schritte.
Swiss PGA